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Bürokratieabbau für Kleinstbetriebe

Für Kleinbetriebe in der Europäischen Union soll es künftig weniger Bürokratie geben. Insbesondere die Pflicht Jahresabschlüsse zu erstellen kann entfallen.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments bearbeitete den Sachverhalt und bereits im Januar stimmte dieser über entsprechende Änderungen an der EU-Richtlinie ab (siehe Pressemitteilung von Frau Jeggle am 29. Januar 2010). Abschließend verabschiedete das Europaparlament mit großer Mehrheit die neuen Standards heute in Straßburg. Es wird nun Aufgabe jedes EU-Mitgliedsstaats sein, individuell über den Umgang mit der Ausnahmemöglichkeit zu entscheiden.

Kleinstbetriebe charakterisieren sich durch höchstens zehn Beschäftigte und dürfen weder die Grenzwerte von einer Million Euro Jahresumsatz noch 500.000 Euro Bilanzsumme überschreiten. Eine normale Buchführung, die Ein- und Ausgaben belegt, wird aus steuerlichen Gründen natürlich weiterhin notwendig sein.

"Gerade für die mittelständisch geprägte deutsche Wirtschaftsstruktur bietet diese Entscheidung eine echte Entlastung", merkt die Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle an. "In Deutschland ist diese Richtlinie nicht ganz unstrittig und es bleibt interessant zu verfolgen, wie die Entscheidung in der Heimat umgesetzt werden wird", lässt sich die baden-württembergische Politikerin zitieren.

Meine Pressemitteilung vom 10. März 2010



 
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