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Bundesverfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm
Bundesverfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm
Bewilligung des Rettungsschirms und der Griechenlandhilfen stärkt Handlungsfähigkeit der Währungsunion / Tragende Rolle des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag
Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine deutsche Beteiligung an Finanzhilfen für Griechenland innerhalb des Europäischen Rettungsschirms für rechtmäßig erklärt. "Das 'Ja' des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Beteiligung stärkt die Handlungsfähigkeit der europäischen Staatengemeinschaft", so die baden-württembergische Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle (CDU).
Die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus geht auf einen Beschluss der europäischen Regierungschefs zurück. Demnach muss die Höhe der nationalen Beiträge in bilateralen Vertragswerken geregelt werden. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts erlaubt der Bundesrepublik Staatsverträge mit anderen Ländern der europäischen Währungsunion abzuschließen, um Finanzhilfen zu gewähren. Die Mitglieder dieser Eurozone werden jeweils eigene Verträge mit Griechenland abschließen, beispielsweise die Bundesregierung mit Griechenland.
Elisabeth Jeggle sieht in diesem Urteil auch einen "Erfolg für die parlamentarische Demokratie in Deutschland". Denn die vom Gericht geforderte Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages zu allen weiteren Schritten hinsichtlich der Finanzhilfen an EU-Mitgliedsstaaten stärke die demokratische Legitimation solcher Maßnahmen.
Die Europaabgeordnete hält für die Zukunft EU-Kontrollen für zwingend erforderlich und fordert die Möglichkeit frühzeitiger Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen den Euro-Stabilitätspakt. "Klar muss sein, dass weitere Finanzhilfen kein Freifahrschein für die Verschuldung von Mitgliedstaaten darstellen darf", so Jeggle abschließend.
April 2014
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