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Chancen und Risiken beim Freihandelsabkommen mit den USA
Die laufenden Verhandlungen zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA, dem sogenannten TTIP-Abkommen, sind derzeit fast täglich in den Medien. Oft werden Ängste geschürt, dass in der Europäischen Union bald Chlorhähnchen und Hormonfleisch verkauft werden dürfen und eine Angleichung der gemeinsamen Standards automatisch mit einer Absenkung der EU-Standards einherginge.
Bei Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen in dieser Größenordnung bestehen neben den Chancen für mehr Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen natürlich auch Risiken. Was die Lebensmittelsicherheit und die Mindeststandards betrifft, die in der EU gelten, so sollen und dürfen diese nicht verwässert werden. Auch das zukünftige Europäische Parlament wird keinem Abkommen zustimmen, das unseren Anforderungen an Verbraucherschutz nicht gerecht wird - das gilt sowohl für Lebensmittel, als auch für Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Datenschutz.
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments macht seine Positionen bereits heute deutlich und knüpft seine Zustimmung zum Abkommen an klare Bedingungen. Mit Kollegen zusammen habe ich beispielsweise in einem Schreiben an EU-Handelskommissar Karel de Gucht unmissverständlich gefordert, dass eine dieser Bedingungen der Erhalt der Ursprungs- und Schutzbezeichnungen für besondere europäische Produkte, wie Weine oder Käse, ist. In seiner Antwort versicherte der Kommissar, dass der Schutz dieser Bezeichnungen für die EU von höchster Bedeutung sei und entsprechend behandelt würde. Bei den Verhandlungen zum Handelsabkommen der EU mit Kanada, das nur noch formal abgeschlossen werden muss, konnte diese Forderung zu den Ursprungsbezeichnungen erfolgreich durchgesetzt werden.
Viel diskutiert wird auch der sogenannte Investorenschutz. Unternehmen, die sich von der Regierung des jeweils anderen Handelspartners gegängelt fühlen, können gegen die erlassenen Vorschriften klagen. Diese Klage soll nach Vorstellungen der USA jedoch nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden, sondern vor einem Schiedsgericht, dessen Rechtsgrundlage oft unklar ist. Für die Europäische Union ist dies keine akzeptable Lösung. Die Verhandlungen zum Investorenschutz wurden daher von Seiten der EU vorläufig ausgesetzt, um ein klares Zeichen zu setzen.
Für all diese Aspekte müssen und wollen wir Lösungen finden, die im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der europäischen Wirtschaft sind. Es ist jedoch klar, dass wir kein Freihandelsabkommen um jeden Preis wollen.
Ich halte es allerdings für unverantwortlich, nicht alle Optionen in Erwägung zu ziehen, um bislang ungenutztes Handelspotential auszuschöpfen. Die Europäische Union muss sich angesichts der aufstrebenden Wirtschaftsmächte wie China und Indien eine starke Position auf dem Weltmarkt sichern. Ein Abkommen zwischen der EU und den USA, also der beiden stärksten Volkswirtschaften der Welt, wäre hierfür ein Garant.
Das wirtschaftliche Potential des Abkommens ist enorm: Einheitliche Standards und die Öffnung der Märkte kämen den Volkswirtschaften auf beiden Seiten des Atlantiks zugute. Mehr Wachstum und neue Arbeitsplätze könnten allein durch den Abbau dieser Hindernisse entstehen. Schätzungen zufolge könnten allein in Baden-Württemberg bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze durch den Abschluss des Abkommens geschaffen werden, in Deutschland insgesamt sogar bis zu 181.000.
Insbesondere für exportorientierte kleine und mittelständische Unternehmen wäre ein Abkommen hilfreich. Die doppelten Zertifizierungen ihrer Produkte, in der EU und in den USA, verursachen unnötige Kosten, sodass der Export in die USA im Zweifel kaum noch lukrativ ist. Genau diese Barrieren sollen abgebaut werden.
Das Handelsabkommen mit den USA ist das umfangreichste Abkommen, das die Europäische Union je in Angriff genommen hat. Die Sorge, dass die Verhandlungen nun im Eilverfahren abgeschlossen werden sollen, halte ich für unbegründet. Für beide Parteien gibt es zu viel zu verlieren, aber noch mehr zu gewinnen, als dass sie überstürzt handeln würden.
Sollte das Europäische Parlament feststellen, dass das Abkommen den Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger zuwiderläuft, so wird es seine Zustimmung verweigern.
April 2014
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