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Quelle: Europäisches Parlament

EU-Agrarreform endgültig beschlossen

20. November - Das Plenum in Straßburg hat heute die Agrarreform endgültig angenommen. Damit kann die Reform 2015 in Kraft treten. Die Umsetzung in Deutschland ist dabei bereits auf gutem Weg. Hier finden Sie die Pressemittleiung von Elisabeth Jeggle MdEP dazu.

 

EU-Agrarreform endgültig beschlossen

Plenum nimmt Agrarreform endgültig an / Reform tritt ab 2015 in Kraft / Umsetzung in Deutschland bereits auf gutem Weg

 

Das Europäische Parlament hat in seiner heutigen Abstimmung die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) endgültig verabschiedet. Auch die Agrarminister der Bundesländer in Deutschland konnten sich bereits am 4. November in München auf eine gemeinsame Umsetzung verständigen, sodass die Reform zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.

Da die Reform ursprünglich bereits 2014 umgesetzt werden sollte, wird es für das kommende Jahr Übergangsregelungen geben. Auch diese wurden heute beschlossen und sollen für einen fließenden Übergang und die Fortführung der Programme sorgen. 

 

"In den nun beschlossenen Gesetzestexten zur GAP wurden viele gute Möglichkeiten für Deutschland und insbesondere auch für Baden-Württemberg geschaffen", so die CDU-Agrarexpertin Jeggle. "Ich bin sehr erfreut zu sehen, dass die Bundesländer diese Möglichkeiten bei der konkreten Umsetzung nutzen wollen und ich erwarte von den Bundesländern das entsprechende Engagement", zeigte sich die baden-württembergische Europaabgeordnete zufrieden.

 

Jeggle hatte sich im Zuge der Reform massiv für eine Kürzung der Gelder für Großbetriebe eingesetzt und eine verstärkte Förderung bäuerlicher Strukturen gefordert. "Wir konnten erreichen, dass die Mitgliedsstaaten entweder die Gelder für Großbetriebe ab einer gewissen Höhe kürzen oder kleinen und mittelgroßen Betrieben eine Zusatzzahlung gewähren müssen", so Jeggle. Die Durchschnittsgröße eines Hofes in Baden-Württemberg beträgt 33 Hektar, künftig wird es in Deutschland für die ersten 30 Hektar einen Zuschlag von 50 Euro und für weitere 16 Hektar einen Zuschlag von 30 Euro geben.

 

In der neuen Förderperiode wird einigen Einrichtungen wie Flughäfen oder dauerhaften Sport- und Freizeiteinrichtungen der Anspruch auf Direktzahlungen generell aberkannt. Diese Forderung geht auf einen Antrag von Elisabeth Jeggle zurück, den sie mit einigen Kollegen eingereicht hat. "Wir wollen nur Landwirte unterstützen, die landwirtschaftliche Güter produzieren und unsere Kulturlandschaft erhalten. Es sollen keine europäischen Gelder an Flughäfen oder Golfplätze fließen", so die Parlamentarierin nach der Abstimmung.

 

Ab 2015 werden 30% der Direktzahlungen an die Durchführung bestimmter Umweltauflagen, das sog. Greening, gekoppelt. So müssen Betriebe ab 15 Hektar ab 2015 5% ihrer Ackerfläche als "im Umweltinteresse genutzte Fläche" ausweisen. Auf europäischer Ebene ist für die Bereitstellung dieser Flächen eine Reihe an Möglichkeiten vorgesehen. "Ich bin sehr zufrieden, dass meine Anträge zu Pufferstreifen, stickstoffbindenden Pflanzen und Wildackerstreifen entlang von Waldrändern angenommen wurden und somit als Flächen im Umweltinteresse ausgewiesen werden können", so Jeggle. In Deutschland wird eine Auswahl dieser Optionen zur Anwendung kommen, zu denen neben den von Jeggle eingebrachten Möglichkeiten auch Terrassen, Landschaftselemente, Zwischenfrüchte u.a. zählen können.

 

Auch die von den deutschen Agrarministern beschlossene Umschichtung von 4,5% der Gelder aus der 1. Säule in die 2. Säule zur Förderung der ländlichen Entwicklung, begrüßt Jeggle ausdrücklich. "Ich habe mich auf europäischer Ebene sehr dafür eingesetzt, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eines Mitteltransfers von der 1. in die 2. Säule zu geben", sagte die CDU-Politikerin. "Ich halte es für richtig, dass Deutschland diese Möglichkeit nutzen möchte, da auf diese Art mehr zukunftsweisende Programme für den ländlichen Raum aufgelegt werden können."

Baden-Württemberg erhält kaum Gelder aus dem Regionalfonds und Projekte im ländlichen Raum können meist nur mit Mitteln aus dem Agrarhaushalt finanziert werden. Daher hatte sich Jeggle, die aus Oberschwaben stammt, im Laufe der Debatte immer wieder dafür stark gemacht, die Förderpalette der ländlichen Entwicklung breiter aufzustellen, um KMUs, kurze Versorgungsketten, lokale Wertschöpfung, Direktvermarktung, Agrarumweltmaßnahmen und sozio-ökonomische Projekte zu unterstützen. Jeggles Anträge dazu wurden angenommen und die Fördermöglichkeiten sind somit weiter gefasst. Auch das LEADER-Programm wird in bewährter Form beibehalten und mit Mitteln der 2. Säule finanziert.

 

Mit dem Ergebnis zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Marktordnung zeigte sich Jeggle gleichfalls zufrieden. Die regelmäßige Überprüfung der Referenzpreise gehen auf einen ihrer Anträge zurück, genauso wie die Beibehaltung der Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Hopfensektor und die Möglichkeit für Kleinbrenner, die Vermarkung ihres Rohalkohols über Erzeugerorganisationen durchführen lassen zu können. Dieser Antrag von Jeggle ist von Bedeutung, da das Branntweinmonopol für Kleinbrenner im Jahr 2017 ausläuft.

 

Außerdem konnte Jeggle durchsetzen, dass für Einfuhren aus Drittstaaten die geltenden Sozial-, Umwelt und Tierschutzstandards der Union ausdrücklich gewährleistet sein müssen. "Handel mit Drittstaaten nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Es muss hierbei allerdings gerecht zugehen. So habe ich mit der Einhaltung der EU-Mindeststandards für Produkte aus Drittstaaten gleichzeitig gefordert, alle Ausfuhrerstattungen der EU ab der neuen Förderperiode auf null zu setzen. Erfreulicherweise fand dieser Vorschlag ebenfalls eine Mehrheit", so Jeggle, die als Vizepräsidentin der Delegation EU-Kanada auch in die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Kanada involviert ist.

 

Ab 2015 wird eine Bagatellregelung eingeführt werden, die Jeggle gemeinsam mit mehreren Kollegen gefordert hatte. Beträge unter 100 Euro müssen somit von den Behörden nicht mehr eingezogen werden, da der Verwaltungsaufwand den Betrag in den meisten Fällen übersteigt.

 

Viele technische Details zur Ausgestaltung der GAP werden nicht in den Verordnungstexten selbst geregelt. Die Kommission legt sogenannte delegierte Rechtsakte vor, die mit den nationalen Behörden erarbeitet werden. Jeggle forderte die Kommission auf, hier keine Überraschungen zu präsentieren. Das Europäische Parlament ist bei der Ausarbeitung dieser Rechtsakte beteiligt und muss sie durch eine Abstimmung absegnen.

 

"Nach jahrelangen Debatten und harten Verhandlungen glaube ich, dass dies ein gutes Ergebnis für die Menschen, den ländliche Raum, die Landwirte, die Umwelt und die Kulturlandschaft ist", so Elisabeth Jeggle abschließend.

 

Für weitere Informationen: Büro Elisabeth Jeggle MdEP: Tel. +32 228 37351

 

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier

 

Der Abstimmung war eine Debatte vorausgegangen, während dieser Frau Jeggle MdEP eine Rede hielt. Anbei finden Sie das Video.


 

Anbei finden Sie den Text im Wortlaut:

 

Herr Präsident,

verehrter Herr Kommissar,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zunächst einen herzlichen Dank allen, die an diesem Mammutprojekt beinahe drei Jahre intensiv gearbeitet haben. Diese Agrarreform ist durchaus ein Paradigmenwechsel in der europäischen Agrargeschichte und bei aller Kritik ein richtiger Schritt!

Das Parlament konnte die Kommissionsvorschläge wirklich verbessern. Ja, wir haben Kompromisse, aber wir haben starke Positionen. Es ist nicht nur aus meiner Sicht richtig, dass wir erstmals erreichen konnten, kleinere und mittlere Betriebe verstärkt zu fördern.
Zusammen mit den guten Ergebnissen in der zweiten Säule stärkt dies die ländlichen Räume.Es gibt hier Zukunftsperspektiven. Die ländlichen Räume – und damit die Menschen im ländlichen Raum – rücken nun verstärkt in den Fokus. Die genannten Punkte zeigen, dass die Agrarpolitik eine neue Richtung eingeschlagen hat.
Wir haben weniger Geld, dies muss gezielt eingesetzt werden, und dafür haben wir die Weichen gestellt. Wir haben mit den Ergebnissen eine Lösung gefunden, die eine klare Linie vorgibt. Gleichzeitig gibt es Raum für spezifische Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten.

Ich habe zwei Erwartungen. Erstens: Wir haben Forderungen der Gesellschaft aufgenommen, das sollte sich auch auszahlen.

Zweitens: Herr Kommissar, die Zusammenarbeit bisher war hervorragend! Danke! Die delegierten Rechtsakte sollen nun auch unseren politischen Zielen gerecht werden. Ich möchte hier keine Überraschungen. Auch dafür im Voraus: Danke! Alles Gute dafür!



 
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