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Europäisches Parlament fordert EU-Menschenrechtsbeauftragten

Heute forderte das Parlament mit großer Mehrheit die Ernennung eines EU-Menschenrechtsbeauftragten. Dieser soll unter Leitung der Hohen Vertreterin und EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton Aufgaben im Bereich Menschenrechte wahrnehmen.

Eine breite Mehrheit der Europaabgeordneten sprach sich in der heute verabschiedeten Empfehlung dafür aus dem Amt ausreichend finanzielle und personelle Mittel einzuräumen.

"Es ist das erklärte Ziel der Europäischen Union, weltweit stärker für Menschenrechte einzutreten. Der Menschenrechtsbeauftragte soll die europäischen Grundwerte rund um den Globus vertreten und sich u.a. für Religionsfreiheit, besonders im Hinblick auf die am meisten verfolgte Gruppe der Christen, Abschaffung der Todesstrafe, Kampf gegen Folter und für Minderheitenrechte einsetzen", sagte die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle, die Mitglied im Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments ist.

Der künftige EU-Menschenrechtsbeauftragte müsse eng sowohl mit politischen Verantwortlichen als auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft außerhalb der europäischen Grenzen zusammenarbeiten. "Dabei muss die Funktion des künftigen Menschenrechtsbeauftragten klar in die Struktur der EU-Außenpolitik eingebettet sein. Wir brauchen keine Parallelstrukturen, sondern müssen Synergien besser nutzen und einsetzen. Nur unter intensiver Einbindung lokaler und regionaler Akteure wird die Europäische Union einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Drittstaaten leisten können", so Jeggle nach den Abstimmungen.

Juristische Grundlage der Forderung des Europaparlaments nach einem Menschenrechtsbeauftragten sind die Artikel 21 und 33 des Vertrages der Europäischen Union, wonach die EU ihr auswärtiges Handeln sehr eng mit der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie verknüpft. Darüber hinaus kann ein Sonderbeauftragter für besondere politische Fragen ernannt werden.



 
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