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Europaparlament will Patentierung biologischer Verfahren strenger beschränken
Europaparlament fordert strengere Auslegung der Biopatentrichtline / Patentierung darf Landwirte nicht schädigen
Das Europäische Parlament hat sich in seiner Resolution gegen die Patentierung wesentlicher biologischer Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren ausgesprochen. Sie forderten darin, dass die EU-Richtlinie zu Biopatenten zukünftig strenger ausgelegt wird, um eine Patentierung konventioneller Züchtungsverfahren von vorne herein auszuschließen. "Landwirte dürfen durch die Patentierung konventioneller Züchtungen nicht geschädigt werden. Die Patentierung wesentlicher biologischer Verfahren kann nicht unter der Prämisse der Innovationsförderung zugelassen werden, " so die baden-württembergische Abgeordnete Elisabeth Jeggle.
Hintergrund für die Resolution sind Patente, die in letzter Zeit immer häufiger auf konventionelle Züchtungsverfahren wie bei Brokkoli, Tomaten oder Melonen angemeldet wurden. Zwar hatte das Europäische Patentamt einige dieser Patente eingeschränkt, das Europäische Parlament sieht dennoch Handlungsbedarf. Die Resolution fordert das Patentamt auf, den gesamten Inhalt der verwendeten Technologie bei der Patentvergabe zu berücksichtigen. So soll verhindert werden, dass Patente auf grundsätzlich nicht patentierbare Vorgänge angemeldet werden können, indem ein Zwischenschritt bewusst ausgelassen wird. "Es muss sichergestellt werden, dass die Biopatentrichtlinie nicht umgangen werden kann. Patentierungen durch die Hintertür darf es nicht geben, so die CDU-Abgeordnete abschließend.
April 2014
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