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Infobrief aus Straßburg

1) Niedrigere Gebühren für das Mobilfunktelefonieren im Ausland ab Juli 2009
Am 21. April hat das Europäische Parlament beschlossen, dass das Telefonieren mit dem Handy innerhalb der Europäischen Union schon ab dem ersten Juli billiger werden muss. Dies gilt nicht nur für das Verschicken von SMS und Auslands-Gespräche, sondern auch für den Daten-Download über die Grenzen hinweg. Die Preise bewegen sich damit endlich in einem realistischen Rahmen. Eine ins EU-Ausland versandte SMS kostet den Mobilfunknutzer dann maximal 11 Cent, im Gegensatz zu den aktuellen Preisen von bis zu 80 Cent. Der Maximalpreis für Anrufe ins EU-Ausland liegt bei 43 Cent pro Minute, für angenommene Anrufe bei 19 Cent. In den folgenden Jahren werden diese Maximalpreise weiter sinken. Außerdem muss ab einer Gesprächsdauer von 30 Sekunden die Abrechnung sekundengenau erfolgen. Ich bin froh, dass wir das Roaming so verbraucherfreundlich und nachvollziehbar regeln konnten. Wenn wir mit Europa ernst machen wollen, müssen wir den Menschen die Mobilität innerhalb der EU möglichst erleichtern. Weiter Informationen finden Sie hier.

2) Praxisnahe Regelung für Busreisen - Vorteil für Tourismus
Für Busreisen von maximal 12 Tagen Dauer müssen Busunternehmen fortan keinen zweiten Fahrer mehr einsetzen, so der Beschluss des Parlaments am 23. April. Besonders mittelständische Busunternehmen können jetzt aufatmen: Sie werden von Zusatzkosten befreit, die am Ende auch der Kunde tragen musste. Reisen mit dem Bus wird somit günstiger und attraktiver. Natürlich gelten weiterhin feste Ruhezeiten für den Fahrer, so dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Europa hat damit eine pragmatische Regelung gefunden, von der Mittelstand und Verbraucher profitieren. Die Auswirkungen auf den Busreise-Sektor werden schon ab dem nächsten Jahr spürbar sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

3)  Bekämpfung seltener Krankheiten - Schutz des menschlichen Lebens muss Priorität haben
Am 23. April hat das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag zur gemeinsamen Bekämpfung seltener Krankheiten zugestimmt. Kritisch sehe ich die Empfehlung, Krankheiten zu vermeiden, indem befruchtete Embryo nach genetischen Kriterien selektiert und implantiert werden. Jedoch hat grundsätzlich nationales Recht Vorrang, kein Mitgliedstaat kann zu diesem Vorgehen gezwungen werden. Die Möglichkeit die Geburt genetisch kranker Kinder zu verhindern ist für mich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und aus meinem christlichen Selbstverständnis heraus nicht nachvollziehbar. Der Wert menschlichen Lebens bemisst sich nicht am Gesundheitszustand. Menschen dürfen nicht nach Qualitätskriterien selektiert und seltene Krankheiten nicht auf diesem Weg bekämpft werden. Stattdessen sollte von Krankheit betroffenen Menschen geholfen und ihre therapeutische Behandlung gefördert werden. Deswegen habe ich aus persönlicher Überzeugung gegen den Bericht gestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.

4) Grenzüberschreitende Patientenrechte gestärkt
Laut Beschluss des Parlaments vom 23. April wird die Behandlung im EU-Ausland in Zukunft von der heimischen Krankenkasse übernommen. Die bisherige Situation hat Patienten immer wieder vor die Gerichtshöfe geführt. Jetzt können medizinische Dienstleistungen wie Operationen oder die Anfertigung eines Hörgeräts überall in Anspruch genommen werden. Das hohe Niveau des deutschen Gesundheitswesens wird Patienten aus dem Ausland anlocken und die 4,4 Millionen Arbeitsplätze im Gesundheits-Sektor sichern. Weiter Informationen finden Sie hier.

Ihre Elisabeth Jeggle - bitte dran denken: am 7. Juni ist Europawahl!



 
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