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Infobrief aus Straßburg

4. - 7. Mai 2009

1) 9000 Besucher in den letzten fünf Jahren
Nachdem am Donnerstag eine Gruppe des Reutlinger Generalanzeigers (GEA) das Europäische Parlament in Brüssel und gleichzeitig eine Gruppe der Abendrealschule Rottenburg mich in Straßburg besucht hat, habe ich damit offiziell meinen 9000-sten Besucher in dieser Legislaturperiode begrüßen dürfen. Ich freue mich sehr, dass in meiner jetzigen Amtsperiode so viele interessierte Bürger ihren Weg nach Straßburg und Brüssel gefunden haben! Kaum ein anderer Abgeordneter hatte so viele Besucher - was nicht zuletzt mit der Nähe des Standorts Straßburg zu unserer Heimat zusammenhängt. Ich bedanke mich für den offenen Dialog mit Ihnen, für Ihre Ideen, Ihre Fragen und Ihre Kritik, die Sie vorgebracht haben. So soll ein bürgernahes Europa aussehen!

Ich würde mich freuen, weitere fünf Jahre Ihre Stimme in Europa zu sein und nochmals mindestens genauso viele Besucher in Brüssel und Straßburg empfangen zu können!

2) Europäisches Parlament stimmt für besseren Schutz von Versuchstieren
Das Europäische Parlament hat am 5. Mai mit deutlicher Mehrheit für ein besseres Schutzniveau bei Versuchstieren in der Europäischen Union gestimmt. Durch die neue Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sind in Zukunft EU-weit Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege von Versuchstieren zu gewährleisten. Ferner sollen lebende Wirbeltiere und bestimmte andere Arten, die aller Wahrscheinlichkeit nach Schmerz empfinden, einen besseren Schutz als bisher erhalten. Die Regelung stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Tierschutz und Forschung dar: Tierversuche zu Forschungszwecken sollen möglichst vermieden und die Entwicklung von Alternativmethoden vorangetrieben werden. Allerdings muss die Gesundheit des Menschen im Vordergrund stehen und damit sind Tierversuche in bestimmten Fällen bislang unabdinglich, um Menschenleben zu retten. Die Novellierung der Tierversuchsrichtlinie aus dem Jahre 1986 war notwendig geworden, um für vergleichbare Standards in der Europäischen Union zu sorgen und vorhandene Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

3) Europäisches Parlament beschließt europäische Standards für Schlachttiere
Am 6. Mai hat das Europäische Parlament eine Verordnung angenommen, mit der der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung verbessert und dabei eine tiergerechte Behandlung gewährleistet wird. Gleichzeitig werden die geltenden Rechtsvorschriften vereinfacht und an die Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene angepasst, ohne den bürokratischen Aufwand insbesondere für die kleineren und mittleren Betriebe zu erhöhen. Regelmäßige Überwachung und eine strengere Definition der Betäubungsverfahren sollen sicherstellen, dass die Betäubung von Tieren vor dem Schlachtvorgang nicht nachlässt. Außerdem muss das Personal auf den Schlachthöfen europaweit tierschutzrechtliche Sachkunde nachweisen. Kleine, regelmäßig kontrollierte Schlachthöfe, die Lebensmittel im Direktvertreib abgeben, müssen keine zusätzlichen Zulassungs- oder Standardisierungsverfahren einhalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass gerade die kleinen Schlachthöfe nicht in Existenznot geraten, denn dies würde wiederum die Transportwege und -zeiten für die betroffenen Tiere verlängern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Elisabeth Jeggle - bitte dran denken: am 7. Juni ist Europawahl!



 
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