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Keine Patentierung von landwirtschaftlichen Pflanzen und Nutztieren
Am 19. Januar 2012 hat sich der Bundestag über einen überfraktionellen Antrag beraten, der sich gegen die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausspricht. Der Antrag fordert auch die Beibehaltung deutscher Spielräume in der Biopatentrichtlinie. Hintergrund ist die derzeitige Ausarbeitung einer EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (2011/0093) in der EU. Diese soll es in Zukunft erleichtern, innovative Ideen in der gesamten Europäischen Union gebündelt patentieren zu lassen. Verschiedene Verbände haben Besorgnisse darüber geäußert, dass der einheitliche Patentschutz ihre Handlungsspielräume einschränken könnte. Landwirte und Züchter könnten dann nicht wie bislang über genetisches Material verfügen.
Das Europäische Parlament beschäftigt sich bereits sein einiger Zeit mit der Patentierung von Züchtungsverfahren bei Pflanzen und Tieren. "Es ist gut, dass nun auch der Bundestag mit seinem Antrag klare Signale setzt", so die Europaabgeordnete Jeggle.
Jeggle hatte in den letzten Wochen Druck ausgeübt, um das Züchter- und Landwirteprivileg in der EU-Verordnung zum einheitlichen Patentschutz direkt zu verankern. "Ich werde mich weiterhin dafür stark machen, dass Züchter- und Landwirteprivileg in der Verordnung aufgenommen werden", so die Abgeordnete. Sollte die Biopatentrichtlinie überarbeitet werden, so werde Jeggle die Forderungen des Bundestages mit aller Kraft unterstützen.
"Ich setze mich weiterhin dafür ein, das Züchter- und Landwirteprivileg zu erhalten und spreche mich deutlich gegen eine Patentierung konventioneller Verfahren zur Züchtung von Tieren und Pflanzen aus", so die Abgeordnete aus Baden-Württemberg abschließend.
April 2014
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