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Landwirtschaftsausschuss macht Weg zu praktikabler Umsetzung der Agrarreform frei

Nach hartem Ringen, erneuten Verhandlungen und einer Vielzahl von Gesprächen mit der Europäischen Kommission hat der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments heute den Umsetzungsrechtsakten zur Agrarreform zugestimmt.

"Die Zustimmung stand auf Messers Schneide. Meine Fraktion hat in den vergangenen zwei Wochen sehr deutlich gemacht, dass wir nicht bereit sind, Umsetzungsrechtsakte einfach abzunicken. Sie waren offensichtlich weder umsetz- noch kontrollierbar und widersprachen unserem politischen Willen. In diesem Fall hätte ich die Rechtsakte abgelehnt. Ich bin nun sehr froh, dass sich die Kommission doch noch einsichtig gezeigt hat. Dem nun nachverhandelten Ergebnis konnte ich zustimmen. Nach dem Vertrag von Lissabon haben wir die Verantwortung und die Pflicht, Umsetzungsrechtsakte auf deren tatsächliche Umsetzbarkeit hin zu kontrollieren und wenn nötig abzulehnen. Dass wir nun eine Lösung finden konnten, die Umsetzungsrechtsakte zu verbessern, ohne das Inkrafttreten der Agrarreform zum 1. Januar 2015 zu gefährden, ist ein großer Erfolg für die EVP", sagte CDU-Agrarexpertin Jeggle sichtlich erleichtert nach der Abstimmung.

Die Europäische Kommission hat zugesichert, den Umsetzungsrechtsakten verbindliche Anhänge beizufügen. Diese Anhänge werden es den Landwirten und Behörden vor Ort ermöglichen, die vorgegebenen Rechtsakte praxisorientiert und mit der nötigen Flexibilität umzusetzen und zu kontrollieren.

"Ich habe entgegen einiger Presseberichte nie die Reform als solche in Frage gestellt, sondern lediglich die Anforderungen an die konkrete Umsetzung vor Ort als zu restriktiv und praxisfern kritisiert. Ich bin sehr froh, dass wir bei vielen Punkten Verbesserungen erreichen konnten", so Jeggle.

Meine wichtigsten, nun akzeptierten Forderungen lauten:

· Der Gewichtungsfaktor für Eiweißpflanzen muss von 0,3 auf 0,7 korrigiert werden, damit Ackerbohnen oder Klee auf der Vorrangfläche angebaut werden können. Somit kann die europäische Eiweißstrategie weiter vorangetrieben werden.

· Die Kommission soll bei der Anrechnung von Landschaftselementen mehr Flexibilität zulassen. Insbesondere für die Anrechnung von Hochstämmen, also für die Streuobstwiesen, ist diese Flexibilität notwendig.

· Die Ausweisung von umweltgefährdetem Dauergrünland soll mindestens 12 Monate im Voraus erfolgen, sodass die Landwirte Planungssicherheit haben.

· Mischkulturen sollen als eine Kultur angerechnet werden können und nicht in abgegrenzten Reihen angebaut werden müssen.

· Bei Kurzumtrieben sollen nicht nur "heimische Arten" zugelassen werden können, sondern grundsätzlich auch Arten, die von Natur aus "nicht-heimisch" sind.

"Wir haben konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet, um unsere Forderungen durchzusetzen. Das ist uns gelungen. Die Reform tritt wie geplant in Kraft, die Landwirte und Behörden haben Planungssicherheit und die Umsetzungsrechtsakte sind praktikabel gestaltet. Ich bin persönlich sehr stolz darauf, was wir als Abgeordnete des Europäischen Parlaments erreichen konnten", sagte die baden-württembergische Abgeordnete abschließend.



 
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