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Neuer digitaler Tachograph
Revision der Gesetzgebung zum digitalen Tachographen
Die Europäische Kommission hat gestern ihre grundsätzlichen Erwägungen zur Revision der Gesetzgebung zum digitalen Tachographen vorgestellt. Ursprünglich wurde das Gerät 2006 eingeführt, um die Lenk- und Ruhezeiten im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr mit Omnibussen aufzuzeichnen. Mit dem technischen Fortschritt erscheint es heute notwendig, das Gerät auf den aktuellen Stand der Technik der zu bringen. Insbesondere sollen die neuen Geräte spätestens ab 2018 zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit beitragen und unempfindlicher gegenüber Manipulationen werden.
Die Kommission schlägt zum einen technische Verbesserungen vor, die den Bedienungskomfort steigern, vor allem aber eine schnellere und für alle Seiten kostengünstigere Auslesung der Daten ermöglichen sollen. Außerdem sollen kontrollbedingte Stillstandzeiten erheblich verringert werden.
Eine wesentliche Erleichterung ist durch die allgemeine Einbaupflicht für den digitalen Tachographen erst ab Fahrten von einem Radius über 100 Kilometer hinaus vorgesehen. "Für unseren ländlichen Raum wäre jedoch eher ein Radius bis 200 Kilometer nötig", so die baden-württembergische Abgeordnete Elisabeth Jeggle. "Damit könnte der Aufwand gerade für Handwerksbetriebe oder Marktbeschicker, die ihr Einkommen nicht mit dem reinen Gütertransport erzielen, deutlich verringert werden", so Jeggle weiter.
Meine Pressemitteilung vom 21. Dezember 2011
April 2014
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