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Sacharow-Preis: Entscheidung für Guillermo Fariňas

Morgen ehren die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, in Abwesenheit des Preisträgers, den Kubaner Guillermo Fariňas mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit. "Die kubanische Regierung verweigert Fariňas die Ausreise, so dass er nicht persönlich seine Auszeichnung entgegennehmen können wird. Das ist ein klarer Ausdruck Kubas gegen Werte wie Freiheit und Demokratie", so Elisabeth Jeggle, Europaabgeordnete im Ausschuss für Menschenrechte.

"Ich erwarte, dass wir als Europäisches Parlament jetzt klare Zeichen in Richtung Kuba senden. Die Missachtung von Menschenrechten ist inakzeptabel und unter diesen Voraussetzungen kann nicht über intensivere Beziehungen zu dem Inselstaat nachgedacht werden", betont Jeggle.

Am 24. Februar 2010 trat Guillermo Fariňas zum 23. Mal in Hungerstreik, um die Freilassung von 26 kranken politischen Häftlingen zu erwirken und das kubanische Regime der Verleugnung von Menschenrechtsverletzungen anzuklagen. 135 Tage später beendete er seinen Hungerstreik, der ihn Ärzten zufolge nahe an den Tod gebracht habe, nachdem die Kubanische Katholische Kirche die Freilassung von 52 Gefangenen in diesen vier Monaten bekannt gegeben hatte.

Der 48 Jahre alte Kubaner ist Psychologe und Journalist. Er gründete die unabhängige Presseagentur "Cubanacan Press", mit dem vorrangigen Ziel, die Welt über das Schicksal politischer Gefangener in Kuba zu informieren. Die Agentur ist heute geschlossen.

Aus neun Vorschlägen hatte das Europäische Parlament drei Kandidaten gewählt, darunter neben Guillermo Fariňas auch die äthiopische Politikerin Birtukan Mideksa sowie die israelische Bürgerrechtsbewegung von ehemaligen und aktiven Soldaten der israelischen Armee, "Breaking the Silence".

Der mit 50.000 Euro dotierte Preis geht auf den Friedensnobelpreisträger von 1975, Andrej Dmitrijewitsch Sacharow (1921-1989), zurück. Mit der Ehrung würdigt das Europäische Parlament seit 1988 jährlich den Einsatz für Menschenrechte und Meinungsfreiheit.

Meine Pressemitteilung, vom 14. Dezember 2010



 
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