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Stärkung der Rechte für Busreisende

In einem Vermittlungsausschuss einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am späten Dienstagabend, den 30. November, auf einen Kompromiss bei der Verordnung zu Rechten von Busreisenden.

Dass eine ausgewogene Lösung erzielt werden konnte, die sowohl die Rechte der Busreisenden schützt und dennoch die Existenz kleiner Betreiber sichert, begrüße ich außerordentlich.

Bei Bustouren ab 250 Kilometern haben Fahrgäste im Falle einer Annullierung, Überbuchung oder erheblicher Verspätung das Recht auf Schadensersatz. Damit die oftmals kleinen- oder mittelständischen Busbetriebe nicht durch überzogene Schadensersatzansprüche bedroht werden, einigten sich die Verhandlungsführer auf gewisse Beschränkungen. So werden für Hotelzimmer, die bei Absage oder großer Verspätung vom Unternehmen angeboten werden müssen, maximal 80 Euro für höchstens zwei Nächte erstattet. Die Pflicht zur Entschädigung entfällt, wenn Wetterkatastrophen die Verspätung bzw. den Ausfall einer Reise verursachen. Im Fall von Tod oder Körperverletzungen sowie bei Gepäckverlust liegt die obere Haftungsgrenze bei 220.000 Euro pro Fahrgast und 1.200 Euro pro Gepäckstück. Auf europäischer Ebene haben wir uns auf diese Maximalgröße geeinigt; über die genaue Summe muss jeder Mitgliedstaat individuell entscheiden.

Erfolge konnten auch bei der Behandlung behinderter Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität erreicht werden. Busunternehmen müssen diesen Personen den Ein- und Ausstieg problemlos ermöglichen. Dass weniger mobilen Menschen der Alltag erleichtert wird, ist das positive Resümee dieser Verhandlungen.  

Busreisende erhalten durch die Einigung vergleichbare Rechte wie Flugzeugpassagiere, Bahnfahrer oder Schiffsreisende. 

 



 
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