News

Muss künftig keine Tachographenaufzeichnungen mehr vornehmen: Milchsammelfahrzeug (Quelle: www.schwarte-jansky.eu)

Tachographenpflicht für Milchfahrzeuge erneut aufgehoben!

Für Milchsammelfahrzeuge und landwirtschaftliche Direktvermarkter wurde die sogenannte Tachographenpflicht aufgehoben. Milchsammelfahrzeuge, die sich in einem Radius von 100 km bewegen, sind zukünftig von der Aufzeichnung der Fahrt- und Ruhezeiten durch einen Fahrtenschreiber befreit.

Eine kürzlich in Kraft getretene Änderung und Klarstellung der europäischen Fahrerpersonal-Verordnung machte die Aufhebung der Tachographenpflicht möglich.

"Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich, da er insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Bürokratie entlastet", sagte die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle. "In meiner Zeit als Mitglied im Transportausschuss habe ich die Ausnahme für Milchsammelfahrzeuge

auf europäischer Ebene im Jahr 2006 durchsetzen können. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm im Jahr 2007 wurde der Rechtstext jedoch anders interpretiert und infolgedessen die Ausnahme für Deutschland aufgehoben", so Jeggle weiter.

Mit einer Klarstellung zur Tachographenpflicht, die mit Inkrafttreten der Fahrerpersonal-Verordnung am 22. Mai vollzogen wurde, können in Deutschland nun Milchsammelfahrzeuge und landwirtschaftliche Direktvermarkter wieder von der Tachographenpflicht befreit werden. Diese nun EU-weit einheitliche Auslegung der Verordnung schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktakteure.



 
www.eppgroup.eu www.cdu.de
Newsletter

Sie können unseren Newsletter hier abonnieren.

Infobriefe
Termine

Keine Artikel in dieser Ansicht.

Impressum   Kontakt