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Vergewaltigungsopfern in Kriegsgebieten muss Abtreibung erlaubt sein

Abstimmung über EU-Menschenrechtsbericht / Europäisches Parlament verurteilt Hinrichtung angeblicher U-Bahn-Attentäter von Weißrussland

Opfern von Massenvergewaltigungen in Konfliktregionen muss Abtreibung erlaubt sein, ohne generell das Recht auf Abtreibung zu lockern. Dies forderte die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle. Das Europäische Parlament unterstützte bei seiner heutigen Abstimmung über den EU-Menschenrechtsbericht die Forderung nach mehr Rechten für Frauen in Krisengebieten.

"Ich bin gegen ein generelles Recht für Abtreibungen, aber im Falle von Massenvergewaltigungen in Kriegsgebieten muss eine Ausnahme gemacht werden. In manchen Konfliktregionen Afrikas werden Vergewaltigungen als Waffe eingesetzt, um die Zivilbevölkerung zu terrorisieren. Die Frauen werden gezielt ihrer Ehre beraubt. Die internationale Gemeinschaft muss diesen Vergewaltigungsopfern medizinische Hilfe bieten, und sie müssen das Recht auf Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem sowie die Möglichkeit zur Abtreibung haben", sagte Jeggle, die Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte ist.

Das Europäische Parlament verurteilte heute zudem auf Betreiben der EVP-Fraktion die Vollstreckung der Todesstrafe bei den beiden angeblichen weißrussischen U-Bahn-Attentätern, sowie die Umstände ihrer Hinrichtung. Die beiden jungen Männer Wladislaw Kowaljow und Dmitrij Konowalow wurden hingerichtet, nachdem sie in einem Schnellverfahren schuldig gesprochen wurden, im April 2011 eine Bombe in der Minsker U-Bahn gezündet zu haben.

"Die Hinrichtung der beiden angeblichen Attentäter - deren Schuld nie zweifelsfrei bewiesen wurde - fand im Geheimen statt, ohne dass die Familien davon wussten. Die betroffenen Familien hatte nicht die Möglichkeit, die Leichen der beiden Männer zu beerdigen. Das ist eine klare Missachtung aller europäischen Menschenrechtsstandards", so Jeggle.



 
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